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Berufsgenossenschaft

BG / Arbeits-, Wege- und Schulunfälle

Beim BG-Unfall: Zuerst zum Durchgangsarzt

Grundsätzlich gilt: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall  (BG-Unfälle) müssen Verletzte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass unsere Versicherten schnell die bestmögliche Behandlung erhalten.

Durchgangsärzte sind Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Sie müssen neben der erforderlichen personellen, räumlichen und medizinisch-technischen Praxisausstattung eine ständige unfallärztliche Bereitschaft gewährleisten.

Sie führen die fachärztliche Erstversorgung durch und entscheiden, ob eine Weiterbehandlung durch den Hausarzt ausreicht oder ob eine fachärztliche Behandlung notwendig ist. Die kann der D-Arzt selbst durchführen oder die Überweisung an weitere Fachärzte oder in eine entsprechend ausgestattete Klinik veranlassen. Das Ergebnis seiner Untersuchung hält er in einem Bericht (D-Bericht) fest.

Im Notfall ist natürlich eine schnelle medizinische Hilfe wichtig und es kann nach einem Arbeitsunfall jeder Arzt aufgesucht werden. Wer nach einem Arbeitsunfall jedoch länger als eine Woche behandelt wird oder auch am Tag nach dem Unfall noch arbeitsunfähig ist, muss zum Durchgangsarzt überwiesen werden. Auch wenn Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden müssen oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt, muss der Verletzte einen D-Arzt aufsuchen.